Wirtschaftsprüfer in Greven —unser Steuerbüro ist für Sie im Einsatz
Prüfer, Sachverständiger und Berater in einer Person.
Unsere Kanzlei ist nicht nur die richtige Adresse, wenn Sie einen Steuerberater suchen. Auch als Wirtschaftsprüfer stehen wir Ihnen gerne mit einer hervorragenden Expertise und langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Nur Wirtschaftsprüfer sind befugt, Jahresabschlüsse zu prüfen.
Erfahren Sie im Folgenden mehr über unsere vielfältigen Einsatzbereiche!
Was machen Wirtschaftsprüfer?
Die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers legt die sogenannte Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in § 2 fest. Demzufolge übernimmt der Wirtschaftsprüfer betriebswirtschaftliche Prüfungen, speziell die Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen sowie die Prüfung nach §16 MaBV. Nach der Durchführung schreibt der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers ist die Beratung der Mandanten zu steuerlichen Themen und die Vertretung in den entsprechenden Bereichen.
Darüber hinaus sind sie befugt, als Sachverständige im Bereich der wirtschaftlichen Betriebsführung tätig zu werden.
Auch die treuhänderische Verwaltung gehört zu dem breit gefächerten Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers.
Was kostet ein Wirtschaftsprüfer?
Die Höhe des Honorars für Wirtschaftsprüfer ist geregelt. Er kann eine Zeitgebühr berechnen, die zwischen EUR 75,00 und EUR 150,00 pro angefangener halber Arbeitsstunde liegt.
Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die Konzernabschlüsse und Jahresabschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Wie oft ist ein Wirtschaftsprüfer zu beauftragen?
Eine Wirtschaftsprüfung erfolgt grundsätzlich nach der Erstellung des Jahresabschlusses nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Wann muss der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden?
Kapitalgesellschaften, die an zwei Bilanzstichtagen zwei der drei Größenklassenmerkmale Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 267 HGB überschreiten, müssen den Jahresabschluss einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie einen Beratungstermin?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie mit einem umfassenden Service langfristig zu unterstützen.
Auf uns können Sie jederzeit zählen!